Arzneimittel zur Varroose-Behandlung

Bei den Arzneimitteln zur Varroose-Behandlung wird zwischen frei verkäuflichen und apothekenpflichtigen Mitteln unterschieden. Aus diesem Grund müssen bei der Beschaffung dieser Mittel unterschiedliche Wege gegangen werden, die ich kurz erläutern möchte.

Frei verkäufliche Arzneimittel:

Diese Arzneimittel werden vom Kreisverband Cham direkt bei den Herstellern bestellt und zum Lehrbienenstand des Bienenzuchtverein Cham-Willmering geliefert. Die Ausgabe der Mittel erfolgt dort zentral an eine bevollmächtigte Person des Ortsvereins. Die Arzneimittel sind bei Abholung zu bezahlen.

Apothekenpflichtige Arzneimittel:

Diese Arzneimittel werden vom Kreisverband Cham direkt bei den Herstellern bestellt und zu einer Apotheke geliefert. Es freut mich Euch mitteilen zu können, dass wir mit der Johannes-Apotheke in Willmering eine Apotheke gefunden haben, die uns bei der Ausgabe der apothekenpflichtigen Mittel unterstützt.
Die Ausgabe der Mittel erfolgt zentral an eine bevollmächtigte Person des Ortsvereins durch die

Johannes Apotheke
Chamer Straße 4
93497 Willmering

Achtung Änderung:
Auf Grund eines Kommunikationsfehlers zwischen dem LVBI und dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz muss das Vorgehen zur Ausgabe der Apothekenpflichtigen Arzneimittel überarbeitet werden. Die Abholung, Bezahlung und Ausgabe der apothekenpflichtigen Arzneimittel darf nur durch eine Apotheke oder einen Tierarzt mit Hausapotheke durchgeführt werden.
Das bedeutet, dass die Arzneimittel direkt in der Johannes-Apotheke in Willmering bezahlt und abgeholt werden müssen. Ansonsten ändert sich nichts!

Nicht mehr zutreffend:
Die Arzneimittel sind vor der Abholung zu bezahlen. Dazu muss die bevollmächtigte Person zuerst zum Lehrbienenstand nach Willmering kommen und dort die frei verkäuflichen und die apothekenpflichtigen Arzneimittel bezahlen. Die frei verkäuflichen Mittel können dort in Empfang genommen werden. Danach kann er zur Apotheke fahren um die apotheken-pflichtigen Mittel abzuholen.

Die Unterlagen für die Beschaffung der Arzneimittel sollten alle Ortsvereine  in den letzten Wochen vom Landesverband Bayerischer Imker (LVBI) erhalten haben. Sie finden Sie auch in unserem Downloadbereich
Die Bestelllisten müssen spätestens am 30.04.2017 beim Kreisverband eingehen.
Die Ausgabe der Mittel erfolgt dann bis spätestens Mitte Juni. Der genaue Termin für die Ausgabe der Mittel wird Euch über die örtliche Presse und per E-Mail mitgeteilt.

Da der Landkreis Cham die eingestellten Haushaltsmittel komplett auszahlt, ist nicht klar wie hoch die Förderung ausfällt. Daher kann die Förderung erst an Euch überwiesen werden, wenn der Kreisverband die Fördermittel erhalten hat.