Anzeigepflicht für die Bienenhaltung

Bienenhalter haben die gesetzliche Pflicht, die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Bayern sind das die zuständigen Veterinärbehörden, in der Regel sitzen diese bei den Landratsämtern. Je nach Region arbeiten aber auch mehrere Behörden zusammen. In diesem Fall kann es sein, dass sich die Veterinärämter auf das Ordnungssystem der Ämter für Landwirtschaft und Forsten  (ÄLF) stützen.

Verwenden Sie dazu das Formulare zur Meldung der Tierhaltung. Sie können es dann per Mail  an das Veterinäramt Cham übermitteln: veterinaeramt@lra.landkreis-cham.de

Die Anzeigepflicht findet sich in  § 1a der Bienenseuchen-Verordnung und erfüllt vorwiegend den Zweck, im Falle einer Bienenseuche alle registrierten Bienenhalter im Umfeld informieren zu können und notwendige Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu treffen. Die Regelung ist aber nicht nur für die Seuchenbekämpfung wichtig: Die Art eines Bienenvolkes ist auch für die örtliche Belegstelle interessant, wenn es um seine Züchtung geht. Im Schutzgebiet einer Belegstelle dürfen nämlich nur Bienen der örtlich festgelegten Zuchtrichtung gehalten werden. Auch in besonderen Lagen, wie in Zeiten der Corona-Pandemie, kann das Anzeigen des Bienenvolkes für den Halter relevant werden. Wer etwa trotz Ausgangssperre zu seinen Bienen muss oder sie an einen anderen Standort verbringen will, darf dies auch ohne zusätzliche Genehmigung tun. Der Bienenhalter kann anhand seiner Registriernummer nachweisen, dass er tatsächlicher Inhaber des Bienenvolkes ist.

Erfolgt die Anzeige über die Bienenhaltung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, so kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Bericht über die Herbstversammlung 2018

Rechtzeitiges Handeln vermindert die Infektionsgefahr
Dr. Reinhold Schoierer ermunterte die Imker, sich am Faulbrut-Monitoring zu beteiligen!

Der Rückblick auf die abgelaufene Imkersaison und die Gefahren der Amerikanischen Faulbrut standen bei der Herbstversammlung des LVBI-Kreisverbandes Cham im Mittelpunkt. In der Hammerschmiede „Voithenberghammer“ bei Furth im Wald listete der Kreisvorsitzende Matthias Gebhard in seinem Rechenschaftsbericht zunächst die unterschiedlichen Aktivitäten, die für die Bienenzüchter im Jahresverlauf von Bedeutung waren, auf. Als Beispiele führte er die Beschaffung der freiverkäuflichen Arzneimittel zur Varroa-Behandlung an. Bei den apothekenpflichtigen Präparaten unterstütze die Johannes-Apotheke in Willmering den Kreisverband bei der Bestellung. Ferner teilte Gebhard den Imkern die wichtigsten Entscheidungen und Beschlüsse vom Bayerischen Imkertag mit. Anschließend referierte der Bienensachverständige Gregor Raab über die Amerikanische Faulbrut. Der Experte stellte eingangs fest, dass bei allen Arbeiten am Bienenvolk grundsätzlich auf Hygiene und Sauberkeit zu achten ist, um eine Verbreitung des Erregers zu vermeiden. Um die Krankheit bereits im Anfangsstadium zu erkennen, müssen die Brutwaben regelmäßig vom Imker kontrolliert werden, denn bei der Amerikanische Faulbrut sterben aufgrund der massiven Vermehrung eines Bakteriums die Bienen-Larven ab. Betroffene Brutzellen weisen dann eine veränderte Zellverdeckelung auf und sind eingesunken, rissig oder durchlöchert. Wird der Wachsdeckel geöffnet und ein Streichholz in die sich zersetzende Puppe getaucht, ist ein fadenziehender Schleim zu sehen. Übrig bleibt letztendlich eine bräunliche Masse, die eintrocknet und einen Schorf mit Milliarden neuer langlebiger Sporen bildet. Da diese Bienenseuche sehr infektiös ist und sich durch den Bienenflug oder den Transport der Bienenvölker schnell ausbreiten kann, ist sie beim Veterinäramt anzeigepflichtig. Im Landkreis Cham ist Dr. Reinhold Schoierer ist Leiter der Behörde. Dieser berichtete den Imkern, dass derzeit wegen positiver Befunde vier Sperrbezirke in der Region eingerichtet werden musste.
Über ein sogenanntes Faulbrut-Screening über Futterkranz-Proben sei es aber möglich, die Faulbrutsporen im Bienenvolk noch vor Ausbruch der klinischen Symptome zu identifizieren. Der Tiergesundheitsdienst Bayern habe in diesem Zusammenhang ein flächendeckendes Monitoring-Programm gestartet, an dem sich nun auch der Kreisverband Cham beteiligen möchte. Der Tierarzt ermunterte die Imker, sich an der Initiative zu beteiligen: „Bislang sind wir immer der Bienenkrankheit hinterhergelaufen. Nun können wir ihr ihr endlich einen Schritt voraus sein. Vielleicht gelingt es uns so, hier die Geißel der Imker zu beseitigen.“