Aktuelle Informationen zu den Faulbrutsperrbezirken im Landkreis Cham

Einrichtung Sperrbezirk zum Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Gemeindebereich Wald,   Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 21/2024 vom 11.07.2024.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks im Beriech Furth im Wald gem. Amtsblatt Nr. 38/2023 vom 19.10.2023.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks im Beriech Treffelstein/Tiefenbach gem. Amtsblatt Nr. 25/2023 vom 06.07.2023.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks in Schönfeld, Gemeinde Wald gem. Amtsblatt Nr. 33/2022 vom 29.09.2022.
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Einrichtung Sperrbezirk zum Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Gemeindebereich Wald, Ortsteil Schönfeld bei Altenthann gem.,  Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 16/2022 vom 19.05.2022.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks im Bereich Schäferei gem. Amtsblatt Nr. 51/2021 vom 08.08.2021.
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Allgemeinverfügung zur Erweiterung des Sperrbezirks im Bereich Furth im Wald gem. Amtsblatt Nr. 48/2021 vom 08.07.2021.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks im Bereich Rimbach gem. Amtsblatt Nr. 34/2020 vom 01.10.2020.
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Allgemeinverfügung zur Erweiterung des Sperrbezirks im Bereich Treffelstein gem. Amtsblatt Nr. 43/2020 vom 29.10.2020.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks im Bereich Radling gem. Amtsblatt Nr. 33/2020 vom 24.09.2020.
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Einrichtung Sperrbezirk zum Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Bereich der Stadt Furth im Wald gem.  Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 33/2020 vom 24.09.2020.
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Einrichtung Sperrbezirk zum Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Bereich der Gemeinde Gleißenberg gem.  Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 30/2020 vom 20.08.2020.
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Allgemeinverfügung zur Erweiterung des Sperrbezirks im Bereich Treffelstein-Tiefenbach gem.  Amtsblatt Nr. 29/2019 vom 13.08.2020.
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Einrichtung Sperrbezirk zum Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Bereich der Gemeinde Waldmünchen gem.  Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 28/2020 vom 06.08.2020.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks im Bereich Reichenbach  gem. Amtsblatt Nr. 16/2020 vom 14.05.2020.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks im Bereich Bad Kötzting  gem. Amtsblatt Nr. 35/2019 vom 24.10.2019.
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Einrichtung Sperrbezirk zum Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Bereich der Gemeinde Treffelstein gem.  Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 32/2019 vom 04.10.2019.
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Allgemeinverfügung zur Erweiterung des Sperrbezirks im Bereich Radling gem.  Amtsblatt Nr. 22/2019 vom 11.07.2019.
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Allgemeinverfügung zur Erweiterung des Sperrbezirks im Bereich Radling gem.  Amtsblatt Nr. 17/2019 vom 31.05.2019.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks im Bereich Hammertiefenbach, Gemeinde Tiefenbach  gem. Amtsblatt Nr. 15/2019 vom 16.05.2019.
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Einrichtung Sperrbezirk zum Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Bereich Reichenbach/Walderbach gem.  Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 45/2018 vom 29.11.2018.
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Einrichtung Sperrbezirk zum Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Bereich Radling gem.  Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 41/2018 vom 30.10.2018.
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Allgemeinverfügung zu Aufhebung des Sperrbezirks im Bereich Hirschhöf gem. Amtsblatt Nr. 38/2018 vom 11.10.2018.
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Einrichtung Sperrbezirk zum Ausbruch der amerikanischen Faulbrut im Bereich Rimbach gem.  Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 24/2018 vom 22.06.2018.
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Fortbildung zur Bekämpfung der amerikanischen Faulbrut

Schulungsthema:  „Amerikanische Faulbrut – Grundsätze zur Bienengesundheit und zu Hygiene-Maßnahmen im Sperrbezirk / Verdachtsbezirk, Sanierung am Bienenstand“.

Referent ist Herr Erhard Härtl, Fachberater für Bienenzucht in Niederbayern.

Die Fortbildung findet am Donnerstag, 12.09.2019 um 18:30 Uhr in Heilbrunn, Gasthaus Steudl, Wirtsstraße 7, 94344 Wiesenfelden statt.

Alle Imker und sonstige Interessierten sind herzlich willkommen.

Einladung zum Bayerischen Imkertag 2019 im Amberg

Am 15. September 2019 findet von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Amberger Congress Centrum der diesjährige Bayerische Imkertag statt.

Neben vier interessanten Fachvorträgen erwartet Sie wieder die Inthronisation der Bayerischen Honigkönigin und Honigprinzessin.

Werner Bader vom Bayerischen Rundfunk führt Sie als Moderator durch den Tag und zahlreiche Aussteller laden zum Fachsimpeln ein.

AGENDA:

09:00 Andacht

09:45 Eröffnung durch Präsident Stefan Spiegl

10:00 Grußwort des Schirmherren Oberbürgermeister Michael Cerny

10:15 Inthronisation Bayerische Honigkönigin und Honigprinzessin 2019-2021

10:45 Vortrag 1: Dr. Gernot Spielvogel “Die Auswirkung des Mobilfunks auf Insekten”

11:45 Mittagspause

13:30 Vortrag 2: Prof. Dr. Randolf Menzel “Wie die Intelligenz der bestäubenden Insekten durch Pestizide geschädigt wird”

14:30 Vortrag 3: Dr. Elke Plucher “Artenvielfalt im Kräuter- und Aromagarten: Eine Oase für Mensch und Biene”

15:30 Prf. Dr. Josef Settele “Insketenschwund: Ursache und Folgen, sowie die Erfahrungen aus der Politikberatung und Kommunikation”

16:30 Abschließende Worte Präsident

17:00 Beschließung Imkertag

Änderungen vorbehalten

Veranstalter: 

Landesverband Bayerischer Imker e.V. 
Weiherhofer Hauptstr. 23
90513 Zirndorf

Telefon: 0911 558094
Website: www.lvbi.de
E-Mail: info(at)lvbi.de

Schießstätteweg 8
92224 Amberg 

 

Anzeigepflicht für die Bienenhaltung

Bienenhalter haben die gesetzliche Pflicht, die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Bayern sind das die zuständigen Veterinärbehörden, in der Regel sitzen diese bei den Landratsämtern. Je nach Region arbeiten aber auch mehrere Behörden zusammen. In diesem Fall kann es sein, dass sich die Veterinärämter auf das Ordnungssystem der Ämter für Landwirtschaft und Forsten  (ÄLF) stützen.

Verwenden Sie dazu das Formulare zur Meldung der Tierhaltung. Sie können es dann per Mail  an das Veterinäramt Cham übermitteln: veterinaeramt@lra.landkreis-cham.de

Die Anzeigepflicht findet sich in  § 1a der Bienenseuchen-Verordnung und erfüllt vorwiegend den Zweck, im Falle einer Bienenseuche alle registrierten Bienenhalter im Umfeld informieren zu können und notwendige Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu treffen. Die Regelung ist aber nicht nur für die Seuchenbekämpfung wichtig: Die Art eines Bienenvolkes ist auch für die örtliche Belegstelle interessant, wenn es um seine Züchtung geht. Im Schutzgebiet einer Belegstelle dürfen nämlich nur Bienen der örtlich festgelegten Zuchtrichtung gehalten werden. Auch in besonderen Lagen, wie in Zeiten der Corona-Pandemie, kann das Anzeigen des Bienenvolkes für den Halter relevant werden. Wer etwa trotz Ausgangssperre zu seinen Bienen muss oder sie an einen anderen Standort verbringen will, darf dies auch ohne zusätzliche Genehmigung tun. Der Bienenhalter kann anhand seiner Registriernummer nachweisen, dass er tatsächlicher Inhaber des Bienenvolkes ist.

Erfolgt die Anzeige über die Bienenhaltung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, so kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Bericht über die Herbstversammlung 2018

Rechtzeitiges Handeln vermindert die Infektionsgefahr
Dr. Reinhold Schoierer ermunterte die Imker, sich am Faulbrut-Monitoring zu beteiligen!

Der Rückblick auf die abgelaufene Imkersaison und die Gefahren der Amerikanischen Faulbrut standen bei der Herbstversammlung des LVBI-Kreisverbandes Cham im Mittelpunkt. In der Hammerschmiede „Voithenberghammer“ bei Furth im Wald listete der Kreisvorsitzende Matthias Gebhard in seinem Rechenschaftsbericht zunächst die unterschiedlichen Aktivitäten, die für die Bienenzüchter im Jahresverlauf von Bedeutung waren, auf. Als Beispiele führte er die Beschaffung der freiverkäuflichen Arzneimittel zur Varroa-Behandlung an. Bei den apothekenpflichtigen Präparaten unterstütze die Johannes-Apotheke in Willmering den Kreisverband bei der Bestellung. Ferner teilte Gebhard den Imkern die wichtigsten Entscheidungen und Beschlüsse vom Bayerischen Imkertag mit. Anschließend referierte der Bienensachverständige Gregor Raab über die Amerikanische Faulbrut. Der Experte stellte eingangs fest, dass bei allen Arbeiten am Bienenvolk grundsätzlich auf Hygiene und Sauberkeit zu achten ist, um eine Verbreitung des Erregers zu vermeiden. Um die Krankheit bereits im Anfangsstadium zu erkennen, müssen die Brutwaben regelmäßig vom Imker kontrolliert werden, denn bei der Amerikanische Faulbrut sterben aufgrund der massiven Vermehrung eines Bakteriums die Bienen-Larven ab. Betroffene Brutzellen weisen dann eine veränderte Zellverdeckelung auf und sind eingesunken, rissig oder durchlöchert. Wird der Wachsdeckel geöffnet und ein Streichholz in die sich zersetzende Puppe getaucht, ist ein fadenziehender Schleim zu sehen. Übrig bleibt letztendlich eine bräunliche Masse, die eintrocknet und einen Schorf mit Milliarden neuer langlebiger Sporen bildet. Da diese Bienenseuche sehr infektiös ist und sich durch den Bienenflug oder den Transport der Bienenvölker schnell ausbreiten kann, ist sie beim Veterinäramt anzeigepflichtig. Im Landkreis Cham ist Dr. Reinhold Schoierer ist Leiter der Behörde. Dieser berichtete den Imkern, dass derzeit wegen positiver Befunde vier Sperrbezirke in der Region eingerichtet werden musste.
Über ein sogenanntes Faulbrut-Screening über Futterkranz-Proben sei es aber möglich, die Faulbrutsporen im Bienenvolk noch vor Ausbruch der klinischen Symptome zu identifizieren. Der Tiergesundheitsdienst Bayern habe in diesem Zusammenhang ein flächendeckendes Monitoring-Programm gestartet, an dem sich nun auch der Kreisverband Cham beteiligen möchte. Der Tierarzt ermunterte die Imker, sich an der Initiative zu beteiligen: „Bislang sind wir immer der Bienenkrankheit hinterhergelaufen. Nun können wir ihr ihr endlich einen Schritt voraus sein. Vielleicht gelingt es uns so, hier die Geißel der Imker zu beseitigen.“

 

 

Bericht zur Jahreshauptversammlung am 14.01.2018

Sollen sich die Imker an einem flächendeckenden Faulbrut-Screening beteiligen?
Diese Frage haben am Sonntag die Bienenzüchter des LVBI-Kreisverbands bei der Jahresversammlung am Lehrbienenstand Stegmühle diskutiert. Kreisvorsitzender Matthias Gebhard erklärte, dass spät erkannte Faulbrutfälle regional immer wieder für Probleme sorgen. Oftmals könne nur durch Abtöten von Bienenvölkern und größeren Entseuchungsaktionen der infektiöse Erreger bekämpft werden.

Der Tiergesundheitsdienst Bayern habe deswegen ein umfassendes Monitoring-Programm gestartet, bei dem mittels stichprobenartiger Untersuchungen von Futterkranzproben Seuchenherde und gefährdete Stöcke rechtzeitig vor Ausbruch der Krankheit identifiziert werden können.
Durch Beprobung von Bienenständen in Abständen von fünf bis zehn Kilometern könne die Verbreitung von Sporen des Bakteriums in einer ganzen Region abgeschätzt werden. Bei Völkern mit niedriger Sporenbelastung reichten meist eine verstärkte Wabenhygiene oder Kunstschwarmsanierung aus. Sind im Futterkranz bereits viele Sporen aufzufinden, erfolge durch den Amtstierarzt oder einer von ihm beauftragten Person eine Untersuchung auf klinische Anzeichen. Je nach Befund werden dann entsprechende Maßnahmen zur Sanierung der Völker ergriffen.
Mittelfristig werden durch dieses Programm die Anzahl der Faulbrutausbrüche und der damit verbundene wirtschaftliche Schaden deutlich reduziert. „Wir sollten diese Chance nutzen, um uns einen landkreisweiten Überblick über den Gesundheitszustand unserer Bienenvölker zu verschaffen“, meinte Gebhard. Die Mehrzahl der Bienenhalter zeigte sich dem Monitoring gegenüber aufgeschlossen. Einige Vorsitzende von Imkervereinen äußerten aber Bedenken, dass sich Mitglieder stigmatisiert fühlen könnten, wenn sie von ihnen zur Abgabe einer Stichprobe aufgefordert werden. Gebhard hielt dem entgegen, dass eine Teilnahme am Programm nicht verpflichtend sei, dem Imker keine Kosten für die Analyse entstehen, und die Auswahl der Bienenstände über ein nach dem Zufallsprinzip festgelegtes Raster über die Landkreiskarte erfolge.

Da das Votum der Anwesenden eindeutig für eine Beteiligung am Monitoring ausfiel, wird Gebhard in den kommenden Wochen die weiteren Schritte für eine baldige Umsetzung in die Wege leiten. Weitere Themen des Treffens waren die Beschaffung der Varroa-Bekämpfungsmittel für 2018 und die neue Homepage des Kreisverbands.

Auf Interesse stieß am Ende die Mittelwandwalzmaschine, die der Waldmünchner Kreisvorsitzende Markus Feiner mit seinem Team konstruiert hat.

Die Mitglieder des benachbarten Kreisverbands sind nun in der Lage, sich aus gegossenen Wachsplatten ihre Mittelwände selbst herzustellen und in der Folge einen eigenständigen Wachskreislauf aufzubauen.