Benötigtes Gesundheitszeugnis für den Besuch einer Belegstelle

Um eine Belegstelle nutzen zu können, wird ein Gesundheitszeugnis nach § 5 Bienenseuchen-Verordnung benötigt. Weitere Details finden Sie in der Bienenseuchenverordnung.
Das Gesundheitszeugnis kann formlos per Telefon oder E-Mail beim Landratsamt Cham, Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz, angefordert werden. Es muss die Betriebsnummer und der Bienenstandort angegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass seit 2018 für das Ausstellen des Gesundheitszeugnisses die Untersuchung einer Futterkranzprobe auf die amerikanische Faulbrut durch den TGD benötigt wird. Die Untersuchung ist kostenlos, dauert aber ca. 14 Tage. Bitte berücksichtigen Sie das in Ihrer Zuchtplanung!

Das Merkblatt zur Entnahme einer Futterkranzprobe finden Sie hier!

Den Untersuchungsantrag finden Sie hier!