Gebhard bleibt Kreisvorsitzender der Imker

Der LVBI-Kreisverband Cham ist künftig ein eingetragener Verein

Matthias Gebhard bleibt Kreisvorsitzender der Imker im Landkreis Cham. Die Vertreter der Bienenzuchtvereine wählten den 48-jährigen Pemflinger bei der Zusammenkunft im Gasthaus Waldfrieden einstimmig in das Amt. Ihm steht weiterhin Franz Reimer aus Furth im Wald als Stellvertreter zur Seite.
In seinem Rechenschaftsbericht listete Gebhard die verschiedensten Aktivitäten, die für die Bienenzüchter im Jahresverlauf von Bedeutung waren, auf. Als Beispiele führte er die Sammelbestellung für Mittel zur Bekämpfung der Varroa-Milbe an. Insgesamt orderte Gebhard für die Imker 396 Liter Ameisensäure, 56 Liter Milchsäure und 112 Liter Oxalsäure-Lösung. Die apothekenpflichtigen Produkte bezog er diesmal über die Apotheke am Stadtpark in Cham.
Die zurückliegenden Monate seien überdies vom landkreisweiten Faulbrutmonitoring geprägt gewesen. Nach derzeitigem Stand schickten diese 193 Proben an den Tiergesundheitsdienst zur Analyse ein. Davon waren 169 Proben unbelastet. Dieser Wert entspreche einem Anteil von 87,1 Prozent. Im bayernweiten Vergleich liege der Landkreis aber deutlich unter dem Durchschnitt von 97,8 Prozent. Die Imker waren sich deswegen einig, dass niemand im Kampf gegen die gefährliche Bienenseuche nachlassen dürfe.
Reibungslos gestaltete sich die Besetzung der Posten in der Kreisvorstandschaft. Neben dem Führungsduo bestätigten die Imker Martin Schwitz aus Cham als Kassier. Beaufsichtigt wird er von den Kassenprüfern Thomas Smyrek (Bad Kötzting) und Stefanie Sorgenfrei (Furth im Wald). Schriftführerin blieb Antje Frisch aus Lam.
Zu Beisitzer komplettieren Bienenfachwart Rudolf Deinhart und der Bienensachverständige Gregor Raab (beide vom Bienenzuchtverein Willmering-Cham) mit ihrem Wissen das Gremium.
Gebhard erklärte, dass mit der Satzung des LVBI für den Kreisverband eine angestrebte Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht möglich sei. Daher legte er den Imkern einen neuen Satzungsentwurf vor, den er vorab vom Finanzamt und einem Juristen überprüfen ließ. Er orientiere sich weiterhin an der LVBI-Satzung und berücksichtige den Datenschutz der Mitglieder. Die Anwesenden stimmten der Satzungsänderung einstimmig zu.
Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis votierten sie für eine Eintragung ins Vereinsregister.

Im Anschluss an das Treffen fand noch eine Schulung zum Thema „Varroa – biotechnische Maßnahmen“ durch Renate Feuchtmeyer, staatliche Fachberaterin für Bienenzucht, statt. Grundsätzlich gehe es dabei darum, die Anzahl der Milben im Bienenvolk so gering wie möglich zu halten, denn dies begrenze auch die Menge der eingesetzten Behandlungsmittel. Biotechnische Maßnahmen wie das Schneiden von Drohnenbrut oder das Käfigen von Königinnen seien dafür Hilfsmittel über die ganze Bienensaison hinweg – auch direkt vor und während der Honigernte. So sei es möglich, den Milbenbefall soweit einzuschränken, dass weniger Behandlungen mit Ameisen- oder Oxalsäure nötig sind. Ein völliger Verzicht sei aber auch aus der Sicht der Expertin nicht sinnvoll. „Die Methoden sind eine gute Ergänzung, weil man darf sich nicht blind auf die Wirkung von Medikamenten verlassen“, betonte sie.

Die alte und neue Vorstandschaft

 

 

 

Vortrag Renate Feuchtmeyer

 

Info:

Der Kreisverband Cham umfasst folgende Bienenzuchtvereine: Arnschwang, Bad Kötzting, Cham-Willmering, Eschlkam, Radling, Rimbach, Falkenstein, Miltach, Lamer Winkel, Furth im Wald. Als Kreisvorsitzender organisierte Matthias Gebhard künftig die regelmäßigen Treffen der Vereinsvorstände, veranstaltete Fortbildungen für die Bienenzüchter und pflegt für sie den Kontakt zum LVBI-Bezirks- und Landesverband.

Landesverband deutscher Imker unterstützt das Volksbegehren Artenvielfalt

Volksbegehren Artenschutz

Der Landesverband Bayerischer Imker unterstützt als Bündnispartner aktiv das Volksbegehren der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP). Nachdem das Volksbegehren am 15.11.2108 durch das bayerische Innenministerium zugelassen wurde, müssen jetzt 10 Prozent der Wählerinnen und Wähler in die Rathäuser gelotst werden. Erst wenn diese Hürde genommen ist, kommt es zum eigentlichen Volksbegehren. Der Termin dazu um Sich in die Listen einzutragen ist vom 31.01.2019 bis 13.02.2019. Dazu werden bei allen Bündnispartner die Mitglieder mobilisiert, um dies zu schaffen. Gerade bilden sich in allen Landkreisen sogenannte Aktionsbündnisse, treten sie diesen als Kreisverband oder Ortsverband des LVBI bei und unterstützten Sie. Die Aktionsbündnisse auf Landkreisebene bekommen aus  dem Büro des Volksbegehrens alle nötigen Informationen und Werbemittel.

Anzeigepflicht für die Bienenhaltung

Bienenhalter haben die gesetzliche Pflicht, die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Bayern sind das die zuständigen Veterinärbehörden, in der Regel sitzen diese bei den Landratsämtern. Je nach Region arbeiten aber auch mehrere Behörden zusammen. In diesem Fall kann es sein, dass sich die Veterinärämter auf das Ordnungssystem der Ämter für Landwirtschaft und Forsten  (ÄLF) stützen.

Verwenden Sie dazu das Formulare zur Meldung der Tierhaltung. Sie können es dann per Mail  an das Veterinäramt Cham übermitteln: veterinaeramt@lra.landkreis-cham.de

Die Anzeigepflicht findet sich in  § 1a der Bienenseuchen-Verordnung und erfüllt vorwiegend den Zweck, im Falle einer Bienenseuche alle registrierten Bienenhalter im Umfeld informieren zu können und notwendige Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung zu treffen. Die Regelung ist aber nicht nur für die Seuchenbekämpfung wichtig: Die Art eines Bienenvolkes ist auch für die örtliche Belegstelle interessant, wenn es um seine Züchtung geht. Im Schutzgebiet einer Belegstelle dürfen nämlich nur Bienen der örtlich festgelegten Zuchtrichtung gehalten werden. Auch in besonderen Lagen, wie in Zeiten der Corona-Pandemie, kann das Anzeigen des Bienenvolkes für den Halter relevant werden. Wer etwa trotz Ausgangssperre zu seinen Bienen muss oder sie an einen anderen Standort verbringen will, darf dies auch ohne zusätzliche Genehmigung tun. Der Bienenhalter kann anhand seiner Registriernummer nachweisen, dass er tatsächlicher Inhaber des Bienenvolkes ist.

Erfolgt die Anzeige über die Bienenhaltung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, so kann dies mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Erfolg für die Jungimker aus Cham

Das Team des Robert-Schuman-Gymnasiums aus Cham hat auch dieses Jahr am Jungimkerwettbewerb des LVBI teilgenommen. Es konnte sich wieder gegen alle anderen Teams behaupten und belegte den ersten Platz!

Der Vorentscheid zum Jungimkerwettbewerb wird seit 2015 ausgetragen. Bis auf das Jahr 2017 hat die Gruppe aus Cham immer den ersten Platz belegt. In 2017 erreichte das Team um Lehrer Gregor Raab einen tollen zweiten Platz.

Beim Landesentscheid 2016 belegte das Team den 2. Platz unter den Teams aus ganz Deutschland!

Diese Ergebnisse sind ein Beweis für die sehr gute Jugendarbeit im Kreisverband Cham! Wir bedanken uns bei allen Verantwortlichen.