Eigenwachsumarbeitung für Mitglieder

Da momentan eine große Unsicherheit wegen mit Paraffin verfälschten Wachses herrscht, denken viele von uns über einen eigenen Wachskreislauf nach.
Viele wachsverarbeitende Betriebe bieten die Eigenwachsumarbeitung jedoch erst ab 50 Kilo an. Wir haben deshalb nach einer Möglichkeit gesucht wie wir unser eigenes Wachs in kleineren Mengen umarbeiten lassen können.
Dazu haben wir mit der Firma Wachsverarbeitung Röckl in Grafenau besprochen, dass wir Wachs schon ab Chargen ab 20 Kilo pro Imker umarbeiten lassen können. Die Firma Röckl holt das Wachs bei den Vereinen ab und bringt es nach der Entseuchung und der Umarbeitung wieder vorbei.
Der Umarbeitungspreis wird pro Kilo Wachs ca. 2,00 – 2,50€ betragen. Dafür müssen aber einige Voraussetzungen erfüllte werden:

  • Das Wachs sollte sauber und unverfälscht sein.
  • Jeder Imker der sein eigenes Wachs umarbeiten lassen möchte, muss mindestens 20 Kilo Wachs anliefern.
  • Jeder Verein sollte mindestens 50 Kilo Wachs abgeben, damit sich die Anfahrt für die Fa. Röckl lohnt.
  • Jede Charge muss mit dem Namen des Imkers, des Vereins und dem gewünschten Zellen- und Rähmchenmaß versehen werden.
  • Der Verein muss eine Sammelliste mit allen Chargen, Empfängern und Maßen vorbereiten.
  • Die Abgabe sollte bis spätestens Mitte November erfolgen, damit die Mittelwände rechtzeitig zur nächsten Saison fertig werden. Derzeit dauert das Umarbeiten ca. 6 – 8 Wochen.

Interessierte Vereine können direkt mit der Firma Röckl Kontakt aufnehmen und alles weitere vereinbaren. Die Fa. Röckl ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Wachsverarbeitung Röckl
Schildertschlag 23
94481 Grafenau
Tel: 08 552 – 27 34
EMail: info@imkerei-wachsverarbeitung.de

OMV-Schulung

Ein Ortsverein ist an den Kreisverband herangetreten mit der Bitte zu klären, ob es nicht möglich ist, eine OMV-Schulung im Kreisverband Cham anzubieten.
Damit wir mit diesem Anliegen an die entsprechenden Stellen wenden können, müssen wir wissen, mit wie vielen Teilnehmern bei dieser Schulung geplant werden kann.
Dazu bitte ich Euch mir bis zum 30.04.2017 mitzuteilen, welcher Ortsverein Interesse an einer Schulung hat, und mit wie vielen Personen er teilnehmen würde

Verdunster zur Varroose-Behandlung

Die Aktion ist beendet! 
Am 30.04.2017 wurden insgesamt 572 Applikatoren an die Ortsvereine ausgegeben. Der Endpreis pro Doppelpack betrug bei dieser Menge 14,75€.
Sobald die Fördermittel beim Kreisverband eingegangen sind werden sie an die Ortsvereine überwiesen.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat ein Förderprogramm für Verdunster aufgelegt. Die Unterlagen für dieses Förderprogramm findet Ihr hier.
Bitte nutzt diese einmalige Möglichkeit, damit Eure Mitglieder günstig Verdunster für die Behandlung mit Ameisensäure erwerben können. Zudem können auch die Ortsvereine für sich selbst Verdunster zu Schulungszwecken und die Behandlung der vereinseigenen Völker erwerben.
Aktuell liegen Bestellungen für ca. 180 Verdunster vor. Bei dieser Menge kostet ein Doppelpack „Nassenheider Professional“ 14,90€ incl. Mehrwertsteuer und Lieferung. Da jeder einzelne Verdunster mit 4,-€ gefördert wird kostet somit ein einzelner Verdunster nur noch 3,45€. Günstiger können wir diese Geräte nicht erwerben!

Die Verdunster werden auch wieder am Lehrbienenstand in Cham-Willmering an eine bevollmächtigte Person des Ortsvereins ausgegeben. Bitte denkt an die Vollmacht damit wir weisungsgerecht vorgehen können.

Die Bestelllisten für die Verdunster müssen spätestens am 31.03.2017 beim Kreisverband eingehen, damit sie zeitnah bestellt werden können und für die Behandlung 2017 zur Verfügung stehen.
Die Ausgabe der Verdunster erfolgt dann bis spätestens Mitte Juni. Der genaue Termin für die Ausgabe der Applikatoren wird über die örtliche Presse und per E-Mail bekanntgegeben.

Der empfohlene Applikator ist unserer Meinung nach das Modell „Nassenheider Professional“. Man erzielt bei fachgerechter Anwendung sehr gute Behandlungserfolge und die Handhabung ist sehr einfach und sicher.

Arzneimittel zur Varroose-Behandlung

Bei den Arzneimitteln zur Varroose-Behandlung wird zwischen frei verkäuflichen und apothekenpflichtigen Mitteln unterschieden. Aus diesem Grund müssen bei der Beschaffung dieser Mittel unterschiedliche Wege gegangen werden, die ich kurz erläutern möchte.

Frei verkäufliche Arzneimittel:

Diese Arzneimittel werden vom Kreisverband Cham direkt bei den Herstellern bestellt und zum Lehrbienenstand des Bienenzuchtverein Cham-Willmering geliefert. Die Ausgabe der Mittel erfolgt dort zentral an eine bevollmächtigte Person des Ortsvereins. Die Arzneimittel sind bei Abholung zu bezahlen.

Apothekenpflichtige Arzneimittel:

Diese Arzneimittel werden vom Kreisverband Cham direkt bei den Herstellern bestellt und zu einer Apotheke geliefert. Es freut mich Euch mitteilen zu können, dass wir mit der Johannes-Apotheke in Willmering eine Apotheke gefunden haben, die uns bei der Ausgabe der apothekenpflichtigen Mittel unterstützt.
Die Ausgabe der Mittel erfolgt zentral an eine bevollmächtigte Person des Ortsvereins durch die

Johannes Apotheke
Chamer Straße 4
93497 Willmering

Achtung Änderung:
Auf Grund eines Kommunikationsfehlers zwischen dem LVBI und dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz muss das Vorgehen zur Ausgabe der Apothekenpflichtigen Arzneimittel überarbeitet werden. Die Abholung, Bezahlung und Ausgabe der apothekenpflichtigen Arzneimittel darf nur durch eine Apotheke oder einen Tierarzt mit Hausapotheke durchgeführt werden.
Das bedeutet, dass die Arzneimittel direkt in der Johannes-Apotheke in Willmering bezahlt und abgeholt werden müssen. Ansonsten ändert sich nichts!

Nicht mehr zutreffend:
Die Arzneimittel sind vor der Abholung zu bezahlen. Dazu muss die bevollmächtigte Person zuerst zum Lehrbienenstand nach Willmering kommen und dort die frei verkäuflichen und die apothekenpflichtigen Arzneimittel bezahlen. Die frei verkäuflichen Mittel können dort in Empfang genommen werden. Danach kann er zur Apotheke fahren um die apotheken-pflichtigen Mittel abzuholen.

Die Unterlagen für die Beschaffung der Arzneimittel sollten alle Ortsvereine  in den letzten Wochen vom Landesverband Bayerischer Imker (LVBI) erhalten haben. Sie finden Sie auch in unserem Downloadbereich
Die Bestelllisten müssen spätestens am 30.04.2017 beim Kreisverband eingehen.
Die Ausgabe der Mittel erfolgt dann bis spätestens Mitte Juni. Der genaue Termin für die Ausgabe der Mittel wird Euch über die örtliche Presse und per E-Mail mitgeteilt.

Da der Landkreis Cham die eingestellten Haushaltsmittel komplett auszahlt, ist nicht klar wie hoch die Förderung ausfällt. Daher kann die Förderung erst an Euch überwiesen werden, wenn der Kreisverband die Fördermittel erhalten hat.